Beweissicherung
Beweissicherung bei Gründungsarbeiten zur Abwehr von Ansprüchen der Nachbarn
Situation: Sie planen einen Neubau, bei dem Gründungsarbeiten in unmittelbarer Nähe der Grundstücksgrenze ausgeführt werden müssen. Es kommt zu Erschütterungen durch Verdichtungsarbeiten oder durch Bohr- oder Rammarbeiten. Sobald diese Arbeiten beginnen, werden die Nachbarn auf einmal Risse an ihren Gebäuden entdecken und diese als Schaden bei Ihnen anmelden. Sind diese Schäden dann wirklich durch ihre Gründungsarbeiten entstanden oder waren sie schon vorher da und wurden ihren Nachbarn erst durch die Bauarbeiten bewußt ? Diese Frage läßt sich nur beantworten, wenn Sie vor Beginn der Gründungsarbeiten eine Beweissicherung der Nachbargebäude durchführen lassen, natürlich mit Einverständnis Ihrer Nachbarn.
Beweissicherung bei Schäden durch Mieter
Situation: Sie stellen bei Auszug Ihres Mieters Schäden fest, deren Beseitigung der Mieter verweigert. Da Sie möglichst schnell renovieren und weiter vermieten wollen, haben Sie nicht die Zeit, ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren abzuwarten. Hier ist eine private Beweissicherung bzw. Dokumentation durch einen unabhängigen Gutachter angebracht, die dann die Grundlage für eine spätere - möglicherweise gerichtliche – Auseinandersetzung ist.
Beweissicherung bei Schäden durch Handwerker
Situation: Bei Bauarbeiten hat ein Handwerker Schäden verursacht oder eine fehlerhafte Leistung abgeliefert. Er weigert sich, den Fehler anzuerkennen. Die Bauarbeiten stehen still, sind verzögert oder behindert. Sie haben nicht die Zeit, um ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren abzuwarten. Hier ist eine private Beweissicherung bzw. Dokumentation durch einen unabhängigen Gutachter angebracht, die dann die Grundlage für eine spätere - möglicherweise gerichtliche – Auseinandersetzung ist.
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Ingenieurbüro für Bauwesen
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