Baugutachten / qualitätssichernde Baubegleitung •
Thermografie •
Gebäudeuntersuchung •
Energieberatung •
Altbausanierung •
Baukosten
Energieberatung
Energieberater nach EnEV § 21 Abs. 1 Nr. 1
- Wir erstellen den bedarfsbezogenen Energieausweis für Wohngebäude
- Wir beraten zu Energieeinsparmaßnahmen
- Wir geben Modernisierungsempfehlungen
- Wir beraten Sie zum optimalen Kosten – Nutzen – Verhältnis von Maßnahmen
- Wir beraten zu Fördermitteln
Wissenswertes zur Energieeinsparverordnung EnEV
Mit der Energieeinsparverordnung wurden erstmals 2002 die früher getrennten Vorschriften Wärmeschutzverordnung und Heizanlagenverordnung zusammengeführt. Die EnEV wird laufend fortgeschrieben, ergänzt und verschärft.
Seit 1.10.2009 gilt die EnEV 2009. Die nächste Fortschreibung ist für 2012 geplant.
Wichtigste Merkmale der EnEV sind :
- Verpflichtender Energieausweis für Bestandsbauten im Fall von Vermietung, Verpachtung, Verkauf
- Rückführung des Energiebedarfes auf den Primärenergiebedarf
- Definition des Mindestwärmeschutzes für Neubauten
- Ganzheitliche Betrachtung des Gebäudes und der technischen Anlagen
Unsere Kontaktdaten
Waldfriedhofstraße 76
81377 München
Telefon 089 / 74 14 08 76
Fax 089 / 74 14 08 78
